.oO Tom Regan: Subjekt-eines-Lebens als inhärenter Wert (Textauszug)


~xX([Tom Regan – Subjekt-eines-Lebens als inhärenter Wert])Xx~


Regan betrachtet Wesen mit komplexem Seelenleben, dazu zählt er Fähigkeiten wie Wahrnehmungen, Wünsche, Ziele, Gedächtnis, Annahmen und ein Gefühl psychophysischer Identität. Mindestens solche Wesen haben biologische, psychologische und soziale Interessen, die im Laufe des Lebens mehr oder weniger realisiert werden können. Regan spricht hier von Wohlergehen. Sie haben zudem Präferenzen, welche sie selbst verfolgen wollen und sie werden frustriert, wenn ihnen diese Möglichkeit genommen wird. In diesem Sinne führen sie ein eigenes Leben und besitzen Autonomie. Die so charakterisierten Wesen nennt Regan „Subjekte eines
Lebens“. Diesen kann man auf zwei Arten schaden: man kann ihnen etwas antun oder etwas vorenthalten. Letzteres muss weder schmerzhaft noch den Opfern durch Vergleichsmöglichkeiten und Vorstellungsvermögen immer bewusst sein. Z.B. wenn eine junge, kluge Frau mittels schmerzloser Injektion in eine zufriedene Schwachsinnige verwandelt oder getötet wird.
Moralische Akteure („moral agents“) sind nun solche Individuen, die aufgrund ihrer psychischen Fähigkeiten auch moralisch urteilen und handeln können, also Verantwortungsbewusstsein haben. Das sind gesunde, erwachsene Menschen. Die übrigen nennt er Moralisch-Betroffene („moral patients“), das sind z.B. Kleinkinder, geistig Behinderte und viele Tiere. Hätten wir diesen Wesen gegenüber keine direkten Pflichten, hieße das, dass es gleichgültig wäre, wie unser Handeln diese Individuen selbst betrifft, entscheidend wäre nur, ob andere Akteure betroffen sind. Da aber auch Moralisch-Betroffene ein Wohlergehen haben und auf gleiche Weise geschädigt werden können wie Akteure, gibt es keine Rechtfertigung, diese Schäden moralisch anders zu berücksichtigen. Die erstmals von Leonard Nelson eingeführte Trennung von Rechtssubjekt und Pflichtsubjekt ist im abendländischen Denken revolutionär, wird jedoch bei der selbstverständlichen Unterscheidung zwischen Rechtsfähigkeit und Deliktsfähigkeit implizit vorausgesetzt. Für ein Pflichtsubjekt (Akteur) gelten weit
höhere qualifizierende Anforderungen als für ein Rechtssubjekt (Betroffener), nicht jedes Rechtssubjekt ist daher auch Pflichtsubjekt.
Regan entwickelt sein Konzept in einer Auseinandersetzung zwischen fundamentalen, wohlreflektierten moralischen Intuitionen* und anderen ethischen Theorien. Die bloße Maximierung der Interessen aller Betroffenen, wie sie im Utilitarismus propagiert wird,kann leicht auf Kosten einzelner gehen und damit zu individuellen Ungerechtigkeiten führen. Insbesondere kann dieser nichts gegen heimliche Tötungen einwenden. Daher wendet Regan den Blick von den Erlebnissen auf die Individuen selbst, welchen er einen eigenständigen, inhärenten Wert zuschreibt. Dieser ist unabhängig von Erlebnissen, denn wer ein glückliches Leben führt, ist deshalb nicht mehr wert.Da die Pflicht zur Gerechtigkeit grundlegend und nicht erworben ist, haben Wesen mit inhärenten Wert auch das moralische Recht, dass dieser gleichermaßen respektiert wird und dürfen nie so behandelt werden, als hinge ihr Wert von ihrer Nützlichkeit für andere ab.

Keine Kommentare: